Wann und wie wird ein Ultraschall durchgeführt?
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen routinemäßig insgesamt drei Ultraschalle vor: in der 9. – 12. Schwangerschaftswoche, in der 18. – 22. Woche und in der 28. – 32. Woche. Üblicherweise ist der erste Ultraschall eine vaginale Untersuchung, von der Sie schon das erste Bild Ihres Babys mit nach Hause nehmen können. Bei den beiden weiteren Untersuchungen wird der Schallkopf über die Bauchdecke geführt. Auch hier bekommen Sie natürlich ein „Foto“. Alle Untersuchungen können Sie am Bildschirm mitverfolgen.
Aus welchen Gründen werden zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen durchgeführt?
Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass Sie das Wohlbefinden Ihres Kindes bei jedem Vorsorgetermin sehen möchten. Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen müssen aber als Wunschleistung selber getragen werden. Die Krankenkasse übernimmt nur dann weitere Ultraschalle, wenn zum Beispiel Blutungen aufgetreten sind, wenn es sich um Mehrlinge handelt oder wenn die Schwangere unter Bluthochdruck, Diabetes oder anderen Krankheiten leidet.
Sprechen Sie uns in der Praxis auf zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen an. Wir informieren Sie gerne.